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Leistungsvereinbarung

1. Allgemeines

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung und die Qualitätsentwicklungsbeschreibung basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der Paragraphen § 78a ff SGB VIII und dem nordrhein-westfälischen Rahmenvertrag (Teil I) vom 01.06.2003 nebst Anlagen.

1.1 Kurzbeschreibung der Einrichtung

Die "Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V." (Dachverband DPWV) ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG. 1987 entstand sie zunächst als Außenwohngruppe des Propst - Wenker - Kinderheimes, 1995 (nach Schließung des Kinderheimes) wurde sie dann als selbständige Kleinsteinrichtung in Trägerschaft des oben genannten Vereins weitergeführt.

1.2 Leitbild

Grundlage und Ziel unserer Arbeit ist die Entwicklung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu autonomen, eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und werteorientierten Persönlichkeiten unter Einbeziehung des spezifischen sozialen Kontextes.

Dabei ist es uns vor allem wichtig, ihnen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, um sich selbst zu helfen.

Wir versuchen, den Kinder und Jugendlichen eine Umgebung zu schaffen, in der sie sich ganzheitlich angenommen fühlen, ihre Stärken nutzen können, ihre Probleme erkennen können und gemeinsam mit den Erziehern Lösungsmöglichkeiten finden und/oder lernen, sich mit den Gegebenheiten abzufinden. Dabei helfen wir ihnen auch in ihrer Trauer.

Ausgehend von dem Menschenbild nach Virginia Satir (1903-1988, Familientherapeutin) sehen wir in jedem Kind und Jugendlichen das Streben nach dem Vollkommensein und die Anlage für die Lösung seiner Probleme. Unsere Aufgabe ist es, den jungen Menschen zu unterstützen und Mut zu machen, seinen eigenen Weg zu gehen.

2 Ansprechpartnerin:

Elisabeth Gieseler (Diplom Pädagogin, Leiterin der Wohngruppe)

Telefonnummer 0209/512907
Faxnummer 0209/1657030

E-Mail: wg@wohngruppe-ev.de

b. Leistungsbereich

1. Normal/Regelangebot
2. Platzahl laut aktueller Betriebserlaubnis vom 1.10.1998 8
3. Betreuungsdichte, Qualifikation der Mitarbeiter
3.1 Betreuungsdichte

4,00 Vollzeitstellen im Erziehungsdienst : 8
Schlüssel 1:2,0

3.3 Qualifikation der päd. Mitarbeiter:

2 staatlich anerkannte Erzieherinnen
2 staatlich anerkannter Erzieher
1 Diplom-Pädagogin

4. Rechtliche Grundlage:

Hilfe zur Erziehung gem. § 27 / § 34 KJHG und § 36 KJHG

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 34 KJHG

5. Zielgruppe, Ziele der Hilfe
5.1. Zielgruppe

Alter bei Aufnahme: 8-16 Jahre
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Ausschlußkriterien: Konsum von harten Drogen, Handel mit Drogen

Andere Ausschlußkriterien können sich durch die jeweilige Gruppensituation ergeben

Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und/oder geplante kurzfristige Unterbringungen (weniger als 6 Monate) werden nicht geleistet. Sie widersprechen der konzeptionellen Festlegung.

5.2. Ziele der Hilfe

Gemäß § 34 soll
- eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie erreicht werden

- eine Vermittlung in die Pflegefamilie vorbereitet und begleitet werden

- oder eine auf längere Zeit angelegt Lebensform geboten werden und auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden

6 Sozialpädagogische Grundleistungen
6.1. Stationär Schichtdienst, 24 Std. Betreuung, Nachtbereitschaft durch das päd. Personal
6.2.

Sicherstellung der Grundversorgung und Betreuung

6.3.

Förderung der

individuellen/familiären Entlastung
Alltagskompetenzen
sozialen Integration
Selbststeuerung
schulischen und beruflichen Integration

6.4.

sonstige Leistungen:

Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren
Erziehungsplanung (regelmäßig und dokumentiert)
Elternarbeit (auf den Bedarf abgestimmt)

Weitere Leistungen sind in der Qualitätsentwicklungsvereinbarung beschrieben.

7.

Versorgungsbereich

7.1.

Hauswirtschaftliche Versorgung durch eine eigene Hauswirtschaftskraft, Hausmeistertätigkeiten und hauswirtschaftliche Unterstützung durch einen Zivildienstleistenden

7.2.

Wohnraumversorgung in einem Mehrfamilienhaus:8 Einzelzimmer, 5 Bäder, 2 Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Garderobe, Waschküche, großer Kellerraum zum Boxen, Tanzen, Tischtennis, Kickern etc., Toberaum, Büro, Garten

8. Individuelle Zusatzleistungen
Fallbezogen, organisatorisch abgrenzbar, durch das Hilfeplanverfahren gesteuert:
8.1

Heimfahrten außerhalb Gelsenkirchens
(Heimfahrtkosten innerhalb Gelsenkirchens sind in der Entgeltkalkulation berücksichtigt

8.2

Weitere Zusatzleistungen können z.B. sein:

-intensivpädagogische Betreuung bei erhöhten Betreuungsbedarf über Fachleistungsstunden
-intensive Elternarbeit
-besondere schulische Hilfestellung
-individuelle Ferienfreizeiten mit besonderen Angeboten;
-Krisenbewältigung, die über die Alltagspädagogik hinausgeht
-Nachbetreuung entlassener Jugendlichen/junger Erwachsener in der eigenen Wohnung

9. Leistungen im Funktionsbereich Leitung und Verwaltung

Die Leitungs- und Beratungsfunktion wird durch die Leiterin der Einrichtung erbracht im Rahmen einer 0,25 VK. Die Verwaltungsaufgaben werden durch geringfügig beschäftigte Kräfte erledigt.

10. Kosten

Das mit dem örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger vereinbarte Leistungsentgelt für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 beträgt 111,67 € täglich und als Fachleistungsstunde 43,18 €.

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