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Organisation

Platzahl:

Die Wohngruppe hat 8 Plätze für Jungen und Mädchen Zusätzliches Angebot: Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen, Nachbetreuung oder Betreuung durch Fachleistungsstunden der heimentlassenen Jugendlichen.

Aufnahmekriterien:

Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, für die eine mittel- bis langfristige Fremdunterbringung ansteht. (§ 34 KJHG) Das Kind/ der Jugendliche soll sich für das Leben in der Wohngruppe entscheiden und sich auf die Lebenssituation in der Wohngruppe einlassen können. Das neu aufzunehmende Kind sollte sich vom Alter und Geschlecht in die Gruppe eingliedern können. Im Einzelfall muß bei der Aufnahme entschieden werden, ob das Kind mitseinen besonderen Bedürfnissen seiner Problematik in die bestehende Gruppe paßt.

Finanzierung:

Die Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. wird über den Entgeltsatz, der vom Jugendamt pro Tag und Kind/ Jugendlicher gezahlt wird, finanziert.

Hiervon werden die Löhne und die Lohnnebenkosten für die Mitarbeiter gezahlt. Auch Fortbildungen und Supervision werden als Kosten für die Mitarbeiter damit finanziert

Abgesehen von diesen Kosten werden von dem Entgelt auch gezahlt:

Miete und Wohnen

Miete, Heizkosten, Energiekosten, GEZ Beitrag, Telefon, Einrichtung, Renovierung, Lebensmittel, Putz und Waschmittel, Geschirr, Handtücher, Bettwäsche, Versicherungen

Schule und Freizeit

Lernsoftware, Bastelartikel, Bücher, Ausflüge, Unternehmungen mit der ganzen Gruppe, Eintrittskosten, Ferienaktionen, Büchereikarten,Vereinsbeiträge

Kinder /Jugendliche direkt betreffend

Hygieneartikel, Freizeitbedarf, womit z.B.Kinobesuche, Schwimmen, Vereinsbeiträge etc. gezahlt werden, die einzelne Kinder / Jugendliche betreffen,Klassenfahrten,Schulartikel,Geschenke zu Geburtstag und anderen Festen außer dem Weihnachtsgeschenk

Zusätzlich zu dem Entgelt zahlt das Jugendamt für jeden Bewohner altersabhängig

  • Taschengeld
  • Bekleidungsgeld
  • Geld für ein Weihnachtsgeschenk

Alle Ausgaben aufzuzählen, erscheint schwierig. Wenn jemand besonderes Interesse an diesem Punkt hat, bitten wir um Nachfragen.

Da die Wohngruppe für Kinder und Jugendliche ein gemeinnütziger Verein ist (Spenden sind steuerbegünstigt) werden über Spenden die Extras finanziert, die im normalen Etat nicht enthalten sind.Darunter fallen die Restfinanzierung der Ferienfreizeiten, Anschaffungen von Möbeln, Nachhilfe, Honorarkosten bei Extramaßnahmen, die im Entgeltsatz nicht enthalten sind.

Rechtsgrundlage:

Hilfe zur Erziehung gem. §27 / §34 KJHG und §36 KJHG
Hilfe für junge Volljährige nach §41 in Verbindung mit §34 KJHG

© 2003 Wohngruppe für Kinder und Jugendliche e.V. Impressum Wie kann ich helfen?